Der Qualitätsbericht des KEH
Im §137 des V. Sozialgesetzbuches verpflichtet der Gesetzgeber alle Krankenhäuser, ab dem Jahr 2005, im Abstand von 2 Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen.
Unsere Qualitätsberichte dienen dazu, die Leistungen des KEH und deren Qualität für medizinische Fachleute und Patienten gleichermaßen transparent zu machen. Unsere Qualitätsberichte enthalten neben den Leistungs- und Strukturdaten auch Angaben darüber, wo und wie Sie an weiterführende Informationen und Ansprechpartner gelangen.
Tipp:
Rufnummern und E-Mail-Adressen von Ansprechpartnern finden Sie in den Darstellungen der einzelnen Fachabteilungen.