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Pflegedienst · Hygiene

Die Hygienefachkraft hat im Einvernehmen mit dem Ärztlichen Leiter folgende Aufgaben
wahrzunehmen:
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Krankenhaushygiene durch:
    • regelmäßige Begehungen aller Bereiche
    • Überwachung der Pflegetechniken und anderer Arbeitsabläufe (Desinfektions- und
      Sterilisationsmaßnahmen, der Krankenhausreinigung, der Speisen- und
      Wäscheversorgung , der Ver- und Entsorgung)
    • Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneplänen
  • Mitwirkung bei der Erkennung von Krankenhausinfektionen durch:
    • Aufzeichnung der Daten
    • Mitarbeit bei der Erstellung von Infektionsstatistiken und deren Auswertung
  • Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen
    über Verdachtsfälle
  • Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch Beratung
  • Schulung und praktische Anleitung des Personals
  • praktische Anleitung von in der Weiterbildung befindlichen Hygienefachkräften
  • Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
  • Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
  • Vorbereitungen für die Sitzungen der Hygienekommission
  • Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten der Medizinalfachberufe

(Auszüge aus den RKI Richtlinien Punkt 5.3.7)

Besonderheiten:

Teilnahme an der KISS-Studie:
Seit 2000 Erfassung von nosokomialen Infektionen in zwei Intensivstationen, der Gefäßchirurgie, der Allgemeinchirurgie und der Urologie.

Hygienefachkraft Katharina Hoffmann
Tel.: 030 5472-4136/ 4140
Fax: 030 5472-4141

E-Mail:k.hoffmann@keh-berlin.de