Die Hygienefachkraft hat im Einvernehmen mit dem Ärztlichen Leiter folgende Aufgaben
wahrzunehmen:
- Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Krankenhaushygiene durch:
- regelmäßige Begehungen aller Bereiche
- Überwachung der Pflegetechniken und anderer Arbeitsabläufe (Desinfektions- und
Sterilisationsmaßnahmen, der Krankenhausreinigung, der Speisen- und
Wäscheversorgung , der Ver- und Entsorgung)
- Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneplänen
- Mitwirkung bei der Erkennung von Krankenhausinfektionen durch:
- Aufzeichnung der Daten
- Mitarbeit bei der Erstellung von Infektionsstatistiken und deren Auswertung
- Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen
über Verdachtsfälle
- Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch Beratung
- Schulung und praktische Anleitung des Personals
- praktische Anleitung von in der Weiterbildung befindlichen Hygienefachkräften
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
- Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
- Vorbereitungen für die Sitzungen der Hygienekommission
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten der Medizinalfachberufe
(Auszüge aus den RKI Richtlinien Punkt 5.3.7)
Besonderheiten:
Teilnahme an der KISS-Studie:
Seit 2000 Erfassung von nosokomialen Infektionen in zwei Intensivstationen, der Gefäßchirurgie, der Allgemeinchirurgie und der Urologie.
Hygienefachkraft Katharina Hoffmann
Tel.: 030 5472-4136/ 4140
Fax: 030 5472-4141
E-Mail:k.hoffmann@keh-berlin.de