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Kostenübernahme

Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung zur stationären Behandlung im KEH ausgestellt hat und Sie nicht eine sofortige ärztliche Hilfe (Notfall) benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst mit der Verordnung an Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine Kostenübernahme, welche Sie dann bitte zur Aufnahme mitbringen. 

Manche Kostenträger stempeln Ihre Verordnung zur Krankenhausbehandlung nur ab, bei anderen erhalten Sie eine extra Ausfertigung. Beides ist gültig.  Auf Grundlage dieser Kostenübernahmewerden wir die Kosten Ihrer Behandlung an unserem Haus mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Als privat versicherter Patient erhalten Sie nach Entlassung eine Rechnung in doppelter Ausfertigung, die Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können

Kostenübernahme / Abrechnung:
Für spezielle Fragen zu Ihrem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt, stehen Ihnen entsprechend Ihrem Versicherungsverhältnis folgende Kolleginnen zur Verfügung:

 

Sie sind versichert bei:Ansprechspartnerin:

AOK A - L
Monitoring - Patienten
Privatpatienten

Ihr Nachname fängt mit dem Buchstaben A bis L an:
Frau Hornig
Tel.: 030 5472-2322
Fax: 030 5472-2933

AOK  M - Z
Barmer EK

Ihr Nachname fängt mit dem Buchstaben M bis Z an:
Frau Mitschke
Tel.: 030 5472-2329
Fax: 030 5472-2936

alle Betriebskrankenkassen
IKK; Sozialamt; Bundeswehr/Zivildienstleistende
nicht versicherte Patienten

Frau Pogrzeba
Tel.: 030 5472-2326
Fax: 030 5472-2924

DAK; KKH; TKK; BG; BDKN;
restliche Ersatzkassen

Frau Wernicke
Tel.: 030 5472-2320
Fax: 030 5472-2964

Abrechnung ambulante OP
1. Hilfe

Frau Koch
Tel.: 030 5472-2324
Fax: 030 5472-2932

Beschwerden:

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen, sollten Sie dennoch Anlass zur Beschwerde haben, oder haben Sorgen ganz anderer Art, dann wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleiterin der Patientenverwaltung Frau Wünsch.
Selbstverständlich wird Ihr Anliegen streng vertraulich behandelt.
Tel.: 030 5472-2323
Fax: 030 5472-2395