Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung zur stationären Behandlung im KEH ausgestellt hat und Sie nicht eine sofortige ärztliche Hilfe (Notfall) benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst mit der Verordnung an Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine Kostenübernahme, welche Sie dann bitte zur Aufnahme mitbringen.
Manche Kostenträger stempeln Ihre Verordnung zur Krankenhausbehandlung nur ab, bei anderen erhalten Sie eine extra Ausfertigung. Beides ist gültig. Auf Grundlage dieser Kostenübernahmewerden wir die Kosten Ihrer Behandlung an unserem Haus mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Als privat versicherter Patient erhalten Sie nach Entlassung eine Rechnung in doppelter Ausfertigung, die Sie ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können
Kostenübernahme / Abrechnung:
Für spezielle Fragen zu Ihrem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt, stehen Ihnen entsprechend Ihrem Versicherungsverhältnis folgende Kolleginnen zur Verfügung: