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Patienten & Besucher · Aufnahme

Foto eines Patienten während des Aufnahmegesprächs

Wenn Sie sich entschlossen haben, unsere Hilfe zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit anzunehmen, dann führt Ihr erster Weg an den Empfangstresen im Hauteingang des Hauses 103. Bitte melden Sie sich bei unserem Serviceteam am Empfang an, Sie werden dann zur Aufnahme aufgerufen.

Bitte bringen Sie zur geplanten Aufnahme unbedingt die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse und die Verordnung der Krankenhausbehandlung Ihres Arztes mit. Bei Notfällen ist dies natürlich nicht erforderlich, Sie können sich dann sofort und jederzeit bei uns vorstellen.

Unsere Aufnahme ist in der Zeit von Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr besetzt. Dort erwartet Sie unser freundliches Aufnahmeteam, an das Sie sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Aufnahme an unserem Haus wenden können. Wir halten für Sie auch Wahlleistungen zur Unterbringung oder besonderen ärztlichen Betreuung bereit. Selbstverständlich verfügen alle unsere Zimmer über einen Fernseher, sowie ein Telefon pro Bett.

Wahlleistungen:
Wenn Sie eine Wahlleistung für Unterkunft  in Anspruch nehmen möchten und dies im Rahmen Ihres Aufnahmevertrages auch dokumentiert haben, erhalten Sie entsprechend der Preisliste nach Abschluss Ihrer Behandlung an unserem Haus eine extra Rechnung von uns. Dabei werden Tage, die Sie nicht auf Ihrem Zimmer verbringen konnten (weil z.B. eine Intensivüberwachung notwendig war) nicht berechnet. Der An- und Abreisetag gilt als ein Abrechnungstag.

Ärztliche Betreuung:
Mit dem Vertragsabschluss über eine wahlärztliche Leistung mit dem jeweiligen Chefarzt, ist dieser berechtigt, seine Leistungen direkt an Sie zu berechnen.
An unserem Haus übernimmt diese Abrechnung im Auftrag des Chefarztes die Privatärztliche Abrechnungsstelle Berlin (PVS).

Bitte beachten Sie, dass Ihre Behandlung an unserem Haus zu den allgemeinen Vertragsbedingungen unseres Hauses erfolgt. Gemäß dem Willen des Gesetzgebers sind Sie möglicherweise auch zu einer Zuzahlung verpflichtet.

Ab dem 01.01.2010 wurden die Krankenhäuser durch § 43b Abs. 3 SGB V dazu verpflichtet, die Krankenhauszuzahlung im Auftrag der Krankenkassen einzuziehen.

Information über die Zuzahlungspflicht:
Bitte beachten Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (gemäß § 39 Absatz 4 SGB V). Demnach wird eine Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag bzw. maximal 28 Tage im Kalenderjahr fällig.

Sie haben die Möglichkeit die Zuzahlung in unserer Kasse (Haus 22), am Zentralen Empfang (Haus 103) oder in der Zentralen Aufnahme (Haus 103) zu entrichten. Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Falls Sie nicht gleich im Anschluss Ihrer stationären Krankenhausbehandlung bezahlen, erhalten Sie von uns eine Rechnung über den fälligen Betrag. Bitte überweisen Sie die Zuzahlung an die u. g. Bankverbindung mit Angabe Ihrer Aufnahmenummer.

Bankverbindung:
Bank für Kirche und Diakonie
Bankleitzahl: 35060190
Kontonummer: 1560143016