Weiterbildungsbefugnis
Das KEH ist zur ärztlichen Weiterbildung auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie durch Bescheid der Senatsverwaltung befugt.
Weiterbildungsermächtigung des Chefarztes
Herr Priv.-Doz. Dr. med. H. Scholz ist von der Ärztekammer Berlin persönlich zur Weiterbildung für die/den Subspezialisierung/Facharzt für Gefäßchirurgie für die volle Weiterbildungzeit von 4 Jahren befugt.
Herr Priv.-Doz. Dr. med. H. Scholz ist Hochschullehrer der Charité-Universitätsmedizin Berlin und in dieser Funktion Prüfer für das 3. Staatsexamen und Gutachter für Promotionsarbeiten.